Schutz- und Hygienekonzept des 71. Festival junger Künstler Bayreuth

Stand: Juli 2021

Grundlage für dieses Schutz- und Hygienekonzept ist das „Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen“ der Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales vom 24. Juni 2021, Az. K.2-M4635/27/312 und G53n-G8390-2021/1543-30 sowie die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

 

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bei den Veranstaltungen

Abstand

Zwischen allen Personen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Sitzplatzordnung im Publikumsraum wird an diese Regel angepasst. Die Abstandsregeln gelten auch für Mitwirkende. Der Mindestabstand wird beim Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang auf 2,0 m erweitert. Beim Einsatz von Querflöten beträgt der Abstand mindestens 3,0 m nach vorne.

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen sowie auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (auch Backstagebereich, Gänge, Sanitäranlagen) gilt für sämtliche Personen (Besucher:innen und Mitwirkende) Maskenpflicht – FFP2-Masken für Besucher:innen ab dem 15. Geburtstag, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung (auch am Platz). Für Besucher:innen der Open-Air-Veranstaltungen, die ihren Sitzplatz eingenommen haben, entfällt die Maskenpflicht.

Krankheitssymptome

Besucher:innen und Mitwirkende, die typische Covid-19-Krankheitssymptome (z. B. unspezifische Allgemeinsymptome, akute respiratorische Symptome jeglicher Schwere, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) zeigen, werden darauf hingewiesen, dass sie die Veranstaltung nicht besuchen bzw. an ihr nicht mitwirken dürfen. Gegenüber Besucher:innen und Mitwirkenden, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Kontaktdatenerfassung

Bei der Buchung der Tickets werden die Kontaktdaten der/des Kartenkäufer:in (Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Dauer von vier Wochen gespeichert. Bei Tickets, die an der Abendkasse verkauft werden, erfolgt diese Erfassung vor Ort. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einen Corona-Fall bei der Veranstaltung geben, kann eine vorgefertigte Liste aller Teilnehmende zur Kontaktpersonennachverfolgung an das Gesundheitsamt übergegeben werden. Die Kontaktdaten werden nach den Vorgaben der DSGVO aufbewahrt und nach der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Desinfektion

Im Einlass- und Auslassbereich, an den Toiletten und im Gastronomiebereich stehen kontaktlose Desinfektionsstelen zur Handreinigung bereit.

Besuchertoiletten

In der Toilette stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher bereit. Infografiken zur Handhygiene werden dort gut sichtbar angebracht.
Die sanitären Anlagen werden regelmäßig gründlich gereinigt. Kontaktflächen wie Türgriffe, Handläufe und Tischoberflächen werden ebenfalls regelmäßig gereinigt.

Testnachweis für Besucher:innen

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 in dem Veranstaltungsort ist ein Testnachweis für den Besuch der kulturellen Veranstaltung erforderlich. Gemäß aktueller infektionsschutzrechtlicher Vorgaben sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie asymptomatische vollgeimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

Testnachweis für Mitwirkende und Testpflicht

Alle Mitwirkende des Festival junger Künstler Bayreuth müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bei der Anreise vorweisen. Vom Testnachweis sind ausgenommen vollgeimpfte und genesene Personen mit entsprechenden gültigen Nachweisen. Während des Aufenthalts werden alle Mitwirkenden regelmäßig getestet.